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Haus- und Schulordnung

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Hausordnung

Hausordnung
Städtische Realschule Bergneustadt

Die Hausordnung soll mit ihren vereinbarten Regelungen dazu dienen, dass alle an der Schule gut miteinander auskommen.
Respektvoller Umgang miteinander und verantwortungsvolle, pflegliche Handhabung der Schuleinrichtung sowie Pünktlichkeit und Sauberkeit sind Grundvoraussetzungen für ein angenehmes Klima in der Schule.
Jeder Einzelne trägt mit seinem Verhalten und seinem Umgangston dazu bei.
Die Hausordnung gilt verbindlich für alle. Anordnungen und Hinweisen der Lehrer/innen sowie anderer Befugter (z.B. Verwaltungs- und Betreuungspersonal) ist Folge zu leisten.

1. Die Schüler/innen sollten morgens möglichst erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten und sich bis zum Klingeln nur auf dem Schulhof und in der angrenzenden Pausenhalle aufhalten. Nach dem Klingeln werden zügig die entsprechenden Unterrichtsräume aufgesucht.


2. Fahrschüler/innen, die frühzeitig in der Schule eintreffen, dürfen sich zwischen den Herbstferien und den Osterferien bis 07:40 Uhr in der Blaupause aufhalten.


3. Motorisierte Zweiräder dürfen ausschließlich auf dem Platz oberhalb der Aula abgestellt werden, Fahrräder in den Ständern unterhalb der Aula.


4. Direkt vor dem Haupteingang der Schule („Breiter Weg„) besteht aus Sicherheitsgründen ein absolutes Halteverbot! Schüler/innen, die mit dem Auto zur Schule gebracht oder später abgeholt werden, müssen in der näheren Umgebung der Schule ein- oder aussteigen. Der Lehrerparkplatz ist dem Lehrpersonal vorbehalten.


5. Schüler/innen dürfen das Schulgelände ohne Genehmigung einer Aufsicht führenden Lehrkraft während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in Freistunden aus Versicherungsgründen nicht verlassen.


6. Zu Beginn der großen Pausen muss jeder Schüler/jede Schülerin auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof gehen. Die Schultaschen dürfen während der Pausenzeiten nur in den markierten Bereichen abgestellt werden. Die Schüler/innen sollten ihr Bargeld und persönliche Wertgegenstände immer bei sich tragen.


7. In den Pausen dürfen die Schüler/innen sich nur auf dem Schulhof selbst, bei trockenen Platzverhältnissen auch auf dem Kleinspielfeld, aufhalten. Die Eingangshalle, die Flure, Treppenhäuser und Toilettenanlagen stehen nicht zum Aufenthalt in den großen Pausen zur Verfügung.
8. Wer einen Lehrer/eine Lehrerin dringend sprechen muss, geht dazu in der 5-Minuten Pause zu dessen/deren Lehrerraum.


9. Innerhalb des Schulgebäudes ist das Rennen aus Sicherheitsgründen untersagt.


10. Im Winter sind das Anlegen von Eisbahnen und das Schneeballwerfen wegen der großen Unfallgefahr strengstens verboten.


11. Bekleidungsgegenstände wie Jacken, Schirme, Kappen und Ähnliches sind an den Garderobenhaken vor den Unterrichtsräumen aufzuhängen. Kleidungsstücke, die leicht zu verwechseln sind, sollten mit dem Namen des Eigentümers gekennzeichnet sein.


12. Kopfbedeckungen wie Kappen und Mützen werden nur außerhalb des Schulgebäudes getragen.


13. Sportkleidung wie Jogginghosen, kurze Sporthosen, Badesandalen, Bermuda-Badeshorts oder Ähnliches werden nur im Sportunterricht getragen. Im normalen Schulunterricht wird in den Unterrichtsräumen Sportkleidung ebenso wenig toleriert wie extrem freizügige und aufreizende Kleidung. Auch diffamierende (herabwürdigende) oder allzu provokante Aufschriften auf der Kleidung werden nicht geduldet. Ein Schüler/eine Schülerin, der/die gegen diese Kleidervorschrift verstößt, kann zum Kleidungswechsel vom Lehrpersonal nach Hause geschickt werden.


14. Auf Schmuck muss im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen verzichtet werden.


15. Um die Kommunikation untereinander und damit die Schulgemeinschaft zu fördern, werden die Schülerinnen und Schüler angehalten deutsch zu sprechen.


16. Die Nutzung von privaten Medien (z.B. MP3-Player, Handy, i-Pod, Smartphones, Apple Watch etc.) ist auf dem Schulgelände verboten, da sie von Schulbetrieb und Unterricht ablenken. Bei einem Verstoß werden in diesem Fall die Medien abgenommen und zur Abholung durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat hinterlegt.


17. Das Rauchen ist nach AschO§41.3 auf dem gesamten Schulgelände verboten.


18. Aus Sicherheits-, Hygiene- und Respektgründen ist das Kaugummikauen in der Schule verboten, das gilt auch für öffentliches Ausspucken.


19. Schmierereien auf Schulmobiliar, Wänden und in den Toilettenanlagen sind verboten und unverzüglich zu melden, das trifft auch auf versehentlich entstandene Schäden zu.


20. Der Ordnungsdienst jeder Klasse hat seine Aufgaben zu erfüllen (z.B. Fegen und Tafelputzen, 1- bis 2mal im Jahr Hofdienst).


21. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und der Raum muss sauber verlassen werden.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit entsprechenden Maßnahmen rechnen. Zu denen zählen schriftliches Nacharbeiten zu Hause oder in der Schule, zusätzliche Ordnungsdienste und die Beseitigung der verursachten Schäden.
Bergneustadt, April 2018