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I. Pädagogische Grundorientierung

1. Präambel

Gemäß unserem Motto „Städtische Realschule in Bewegung – Wir starten durch“ sollen die in diesem Schulprogramm dargelegten Konzepte nicht nur als Präsentation eines reinen Ist-Zustandes verstanden werden, sondern ebenso als Ausdruck der derzeit an unserer Schule in den unterschiedlichsten Bereichen stattfindenden Entwicklungsprozesse, die langfristig gedacht, Ist-und Sollzustand in sinngebender Weise vereinen. Somit ist Schulprogrammarbeit dynamisch und hat Prozesscharakter.
Gestützt wird unser schulisches Arbeiten durch die folgenden drei Säulen:

1. Bewährtes erhalten: Festhalten an pädagogischen Konzepten und innerschulischen Abläufen, die sich auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen als sinnvoll erwiesen haben (Konzept zum Umgang mit schwierigen Schülern, Organisationsstrukturen etc.)

2. Zukunft gestalten: Erarbeitung neuer, an die sich ständig verändernde Lebenswelt der Schüler angepasster Konzepte (Berufsorientierung, Kooperationen, Inklusion etc.)

3. Gegenwart leben: aktives (Er-)leben des schulischen Alltags mit all seinen Herausforderungen (Unterricht, Projektwoche, Schulfeste etc.)

Schließlich liegt unserem Schulprogramm eine dem Menschen positiv zugewandte Philosophie zugrunde (s. Pädagogische Grundorientierung), ohne die eine erfolgreiche Umsetzung der dargelegten Konzepte nicht oder teilweise möglich wäre.

2. Werteorientierung

Suche in jedem Gesicht zuerst den Menschen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Städtische Realschule Bergneustadt nimmt ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag vor dem Hintergrund des eigenen Schulprofils, dessen Kern die ganzheitliche Betrachtung des Schülers/der Schülerin ist, wahr.
Die Überschaubarkeit der Schüler- sowie Kollegenanzahl erleichtert die Kommunikation und ermöglicht eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beziehungspartner.
Im Fokus des schulischen Arbeitens steht der Schüler als Mensch, der Schüler mit seiner ihm eigenen Persönlichkeit und kulturellen Vielfalt.
Es ist wichtig, dass sich auch Schüler mit Migrationshintergrund sowie der „problematische“ Schüler aufgehoben wissen in einer schulischen Gemeinschaft, die ihm im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bietet. Viele Schüler wachsen unter schwierigen Lebensumständen auf (getrennt lebende Eltern, fehlende Betreuung am Nachmittag, unstrukturierter Alltag etc.). Daher benötigen sie mehr denn je feste Bezugsgrößen, nicht nur im unterrichtlichen Bereich (Erlernen von Grundlagenwissen, Methoden, Arbeitstechniken), sondern vor allem auch im Lehrer als Gegenüber, das seinen Schüler ganzheitlich wahr- und ernstnimmt. Die pädagogische Arbeit des Lehrers als Erzieher und Berater rückt damit in zunehmendem Maße in den Vordergrund.
Neben Schule als kognitivem Lernort versteht sich die Städtische Realschule Bergneustadt immer stärker auch als emotionaler Lebensraum der Schüler und bemüht sich, ihn als solchen zu gestalten.

Um den Schüler in seiner Ganzheit zu begreifen, ist ein reger Dialog zwischen Schule und Elternhaus, besonders bei problematischen Schülern, unerlässlich. Denn nur wenn Schule und Elternhaus als Eckpfeiler der Erziehung und Beratung zusammenarbeiten und für den Schüler präsent sind, kann schulisches Arbeiten erfolgreich sein.
Diese Werte beinhalten auch die Bereitschaft zur Übernahme von Pflichten innerhalb der Gemeinschaft. Deshalb sind erzieherische Werte in unserem Schulleben von zentraler Bedeutung. Kernbegriffe sind hier:

• Respekt
• Wertschätzung
• Verantwortung
• Zivilcourage

Wir sind eine Schule, die die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern ganzheitlich unterstützt und die Wahrung notwendiger Grenzen einfordert.
Im Bemühen um ein ausgewogenes Zusammenspiel aller für ein Gelingen des Bildungs- und Erziehungsauftrages verantwortlichen Komponenten soll der Schüler unter Berücksichtigung seiner Persönlichkeit zum individuell bestmöglichen Schulabschluss geführt werden.

3. Unterrichtskonzept

Es ist Erziehungs- und Bildungsauftrag der Realschule, den jungen Menschen – auf dem Weg zur Mündigkeit – Hilfen und Anregungen zu bieten. Diese vollziehen sich über den erziehenden Unterricht, in dem personale und soziale Erziehung und fachliche Bildung miteinander verknüpft werden. Unser pädagogisches Engagement und unsere Vorbildwirkung als Lehrerinnen und Lehrer sind die Basis für ein fruchtbares Lernklima in unserer Schule. Die Vermittlung grundlegender Befähigungen bildet den Unterbau für unseren erziehenden und fördernden Unterricht. Dabei werden Vorgaben der Richtlinien konkretisiert im Hinblick auf die Voraussetzungen unserer zunehmend heterogenen Schülerschaft sowie im Hinblick auf die spezifischen Gegebenheiten unserer Schule und deren Umfeld.

INDIVIDUALITÄT UND SOZIALE KOMPETENZ

Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich ihrer Neigungen bewusst zu werden und ihre Fähigkeiten und Interessen zu erkennen. Sie sind innerhalb und außerhalb der Schule eingebunden in ein Geflecht sozialer Beziehungen. Sie müssen daher lernen, sozial verantwortlich zu urteilen, zu entscheiden und zu handeln und Andersartigkeit anzunehmen. Das erfordert: Toleranz und Solidarität zu üben, mit anderen zusammenzuarbeiten und für eigene sowie für gemeinsam erarbeitete Ergebnisse und Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen.
Dies wird an unserer Schule wie folgt realisiert:
- Schulmitwirkungsgremien
- Beteiligung der SchülerInnen an Entscheidungsprozessen (z.B. Klassenämter, U.-inhalte))
- Verantwortung „Botschafter“ für die Schule (z.B. Sportwettbewerbe, Praktika)
- Schüler helfen Schüler, Mitarbeit im Chancenwerk
- Hofdienst, Mithilfe im Kiosk
- Selbstsicherheitstraining, Konflikttraining
- Sporthelfer

URTEILEN UND HANDELN

Die Befähigung zu ethischem Urteilen und Handeln soll gefördert werden, wenn junge Menschen Wertorientierungen kennen lernen, verstehen und sich zu eigen machen, die für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft bedeutsam sind. Es geht darum, für eigene grundlegende Wertentscheidungen einzutreten und die Wertentscheidungen anderer zu achten.
Dies wird an unserer Schule wie folgt realisiert:
- fächerübergreifende Auseinandersetzung mit den an unserer Schule verbindlichen Werten,
- Normen und Regeln
- Förderung des Verständnisses für andere Glaubens- und Kulturgemeinschaften (Religionsunterricht, Praktische Philosophie, Unterrichtsgänge)
- Aktionen für die Dritte Welt
- Förderung des Verständnisses für Inklusion an unserer Schule und im Allgemeinen

KULTUR ERLEBEN

Unsere Schülerinnen und Schüler werden mitgeprägt durch das kulturelle Leben der Gesellschaft, in die sie hineinwachsen und an der sie teilhaben. Schule ermöglicht den Schülern, ihre Schule als kulturellen Raum zu erleben, zu nutzen und zu gestalten. Unsere Gesellschaft wird entscheidend von den Angeboten der Medien geprägt.

Dies wird an unserer Schule wie folgt realisiert (s. auch Projekte):
- Museumsbesuche
- Besuch von Theater-, Opern- und Musicalaufführungen in und außerhalb der Schule
- Studienfahrten nach Paris und London
- Teilnahme an Sportveranstaltungen
- Teilnahme an Wettbewerben
- schulinternes Medienkonzept
- Tag des Buches
- Vorlesetag
- Lesewettbewerb
- Unterrichtsgänge

UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Das Lehren und Lernen an der Realschule ist gekennzeichnet von den Prinzipien der Gegenwarts- und Zukunftsorientierung, der Wissenschaftsorientierung sowie Erfahrungs- und Handlungsorientierung. Diese Prinzipien ergänzen und stützen sich wechselseitig.

Daher möchten wir vermitteln:
- Eine hinreichende, fächerübergreifende Sach- und Fachkompetenz mit entsprechenden Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten, also das Wissen und Können.
- Eine grundlegende Human- und Sozialkompetenz, die auch als Lebens- und Arbeitstugenden bezeichnet werden, also Verhaltensweisen und Einstellungen, die den Prozess der Persönlichkeitsbildung im Hinblick auf das Sozial- und Leistungsverhalten unterstützen und fördern.
- Eine methodisch-organisatorische Kompetenz unter dem Aspekt, die jungen Menschen das Lernen zu lehren. Dazu gehört selbständiges und gleichzeitig kooperatives Planen, Darstellen, Verstehen, Beurteilen.
- Schlüsselqualifikationen im Sinne der Fähigkeit Leistung zu erbringen, im Sinne von Denken in Zusammenhängen, Übernahme von Verantwortung, Team- und Konfliktfähigkeit, Selbständigkeit.

Die SchülerInnen sollen:
- das Lernen lernen
- das Zusammenleben lernen
- lernen, ihre Zukunft zu planen

VERANTWORTUNG IN BERUFS- UND ARBEITSWELT

Die jungen Menschen setzen sich mit der Bedeutung von Arbeit und Beruf für den einzelnen Menschen und die Gesellschaft auseinander. Unsere Schule vermittelt Einsichten in die Verflechtung von wirtschaftlichen Entwicklungen und technologischen Innovationen sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Welt.

Dies wird an unserer Schule wie folgt realisiert:
- unser Berufswahlkonzept steht im Zentrum unserer Arbeit
- Teilnahme am Landesprogramm KAoA „kein Abschluss ohne Anschluss“ seit dem Schuljahr 2013/2014

MITBESTIMMUNG UND MITVERANTWORTUNG IN DER GESELLSCHAFT

Mitverantwortung und Mitbestimmung setzen Urteils- und Handlungsfähigkeit voraus. Die Schülerinnen und Schüler sollen gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse – aber auch deren Grenzen – erkennen. Sie sollen sich aktiv einsetzen gegen Diskriminierung sozialer Gruppen, gegen extremistische Tendenzen und gegen Demokratiefeindlichkeit, Zerstörung der Umwelt und Gefährdung des Friedens. Der Umgang miteinander ist frei von Diskriminierung und Rassismus sowie jeglicher Form psychischer und physischer Gewalt.
Unsere Schule fördert ein Verständnis, das Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Normalzustand anerkennt. Sie ermöglicht Demokratielernen, indem die Schüler in heterogener Gemeinschaft Verantwortung in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereichen übernehmen.
Die Umsetzung dieser Ziele ist ein durchgehendes Unterrichtsprinzip für alle Fächer.
Zusatzaktionen:
- Besichtigungen von Gedenkstätten des 2. Weltkrieges
- Engagement im Kinder- und Jugendparlament

4. Hausordnung

Die Hausordnung soll mit ihren vereinbarten Regelungen dazu dienen, dass alle an der Schule gut miteinander auskommen.

Respektvoller Umgang miteinander und verantwortungsvolle, pflegliche Handhabung der Schuleinrichtung sowie Pünktlichkeit und Sauberkeit sind Grundvoraussetzungen für ein angenehmes Klima in der Schule.
Jeder Einzelne trägt mit seinem Verhalten und seinem Umgangston dazu bei.
Die Hausordnung gilt verbindlich für alle. Anordnungen und Hinweisen der Lehrer/innen sowie anderer Befugter (z.B. Verwaltungs- und Betreuungspersonal) ist Folge zu leisten.

1. Die Schüler/innen sollten morgens möglichst erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten und sich bis zum Klingeln nur auf dem Schulhof und in der angrenzenden Pausenhalle aufhalten. Nach dem Klingeln werden zügig die entsprechenden Unterrichtsräume aufgesucht.
2. Fahrschüler/innen, die mit der Linie 313 frühzeitig an der Schule eintreffen, dürfen sich bei schlechtem Wetter bis 07:40 Uhr in der Blaupause aufhalten.
3. Motorisierte Zweiräder dürfen ausschließlich auf dem Platz oberhalb der Aula abgestellt werden, Fahrräder in den Ständern unterhalb der Aula.
4. Direkt vor dem Haupteingang der Schule („Breiter Weg“) besteht aus Sicherheitsgründen ein absolutes Halteverbot! Schüler/innen, die mit dem Auto zur Schule gebracht oder später abgeholt werden, müssen in der näheren Umgebung der Schule ein- oder aussteigen. Der Lehrerparkplatz ist dem Lehrpersonal vorbehalten.
5. Schüler/innen dürfen das Schulgelände ohne Genehmigung einer Aufsicht führenden Lehrkraft während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in Freistunden aus Versicherungsgründen nicht verlassen.
6. Zu Beginn der großen Pausen muss jeder Schüler/jede Schülerin auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof gehen. Die Schultaschen dürfen während der Pausenzeiten nur in den markierten Bereichen abgestellt werden. Die Schüler/innen sollten ihr Bargeld und persönliche Wertgegenstände immer bei sich tragen.
7. In den Pausen dürfen die Schüler/innen sich nur auf dem Schulhof selbst, bei trockenen Platzverhältnissen auch auf dem Kleinspielfeld, aufhalten. Die Eingangshalle, die Flure, Treppenhäuser und Toilettenanlagen stehen nicht zum Aufenthalt in den großen Pausen zur Verfügung.
8. Wer einen Lehrer/eine Lehrerin dringend sprechen muss, kommt dazu in den großen Pausen einzeln zum Lehrerzimmer.
9. Innerhalb des Schulgebäudes ist das Rennen aus Sicherheitsgründen untersagt.
10. Im Winter sind das Anlegen von Eisbahnen und das Schneeballwerfen wegen der großen Unfallgefahr strengstens verboten.
11. Bekleidungsgegenstände wie Jacken, Schirme, Kappen und Ähnliches sind an den Garderobenhaken vor den Unterrichtsräumen aufzuhängen. Kleidungsstücke, die leicht zu verwechseln sind, sollten mit dem Namen des Eigentümers gekennzeichnet sein.
12. Kopfbedeckungen wie Kappen und Mützen werden nur außerhalb des Schulgebäudes getragen.
13. Sportkleidung wie Jogginghosen, kurze Sporthosen, Badesandalen, BermudaBadeshorts oder Ähnliches werden nur im Sportunterricht getragen. Im normalen Schulunterricht wird in den Unterrichtsräumen Sportkleidung ebenso wenig toleriert wie extrem freizügige und aufreizende Kleidung. Auch diffamierende (herabwürdigende) oder allzu provokante Aufschriften auf der Kleidung werden nicht geduldet. Ein Schüler/eine Schülerin, der/die gegen diese Kleidervorschrift verstößt, kann zum Kleidungswechsel vom Lehrpersonal nach Hause geschickt werden.
14. Auf Schmuck muss im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen verzichtet werden.
15. Um die Kommunikation untereinander und damit die Schulgemeinschaft zu fördern, werden die Schülerinnen und Schüler angehalten deutsch zu sprechen.
16. Die Nutzung von privaten Medien (z.B. MP3-Player, Handy, i-Pod, Smartphones, Apple Watch etc.) ist auf dem Schulgelände verboten, da sie von Schulbetrieb und Unterricht ablenken. Bei einem Verstoß werden in diesem Fall die Medien abgenommen und zur Abholung durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat hinterlegt.
17. Das Rauchen ist nach AschO§41.3 auf dem gesamten Schulgelände verboten.
18. Aus Sicherheits-, Hygiene- und Respektgründen ist das Kaugummikauen in der Schule verboten, das gilt auch für öffentliches Ausspucken.
19. Schmierereien auf Schulmobiliar, Wänden und in den Toilettenanlagen sind verboten und unverzüglich zu melden, das trifft auch auf versehentlich entstandene Schäden zu.
20. Der Ordnungsdienst jeder Klasse hat seine Aufgaben zu erfüllen (z.B. Fegen und Tafelputzen, 1- bis 2mal im Jahr Hofdienst).
21. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und der Raum muss sauber verlassen werden.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit entsprechenden Maßnahmen rechnen. Zu denen zählen schriftliches Nacharbeiten zu Hause oder in der Schule, zusätzliche Ordnungsdienste und die Beseitigung der verursachten Schäden.

5. KIT-Team

Das KIT-Team (Kriseninterventionsteam) der Städtischen Realschule Bergneustadt wurde im Schuljahr 2012/2013 durch den Schulpsychologen Herrn Gerlach installiert. Es unterstützt Schüler/innen, die einen Todesfall erlebt haben, sowie Lehrkräfte in ähnlichen Krisensituationen.
Das Kriseninterventionsteam handelt im Sinne der Für-/ Nach- und Vorsorge.

Das Team setzt sich zusammen aus drei LehrerInnen, dem Schulleiter und dem Schulverwaltungsassistenten. Diese Mitglieder besuchen regelmäßige Fortbildungen. Hier besteht unter anderem auch die Möglichkeit der Einsatznachbesprechung und des kollegialen Austausches. Darüber hinaus steht das Team im engen Kontakt zu ortsansässigen Notfallseelsorgern sowie dem schulpsychologischen Dienst des Oberbergischen Kreises.

Ab dem kommenden Schuljahr wird das KIT-Team zusätzlich ein Anti-Mobbing-Konzept erarbeiten, initiieren und an der Schule etablieren, um den stetig steigenden sozialen Schwierigkeiten der SchülerInnen entgegenzuwirken (s. Zukünftige Entwicklungsarbeit).