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LRS-Schulung

Immer auf dem Laufenden bleiben!

So lautet das Motto der Fachschaft Deutsch, als sie am Dienstag, 21.02.2017, den ersten einer auf drei Teilen angelegten Fortbildung zum Thema „LRS – Grundsätze, Neuregelungen und gezielte Schülerförderung“ anging. Unter der engagierten Leitung von Fr. Bamberger und Fr. Keuter der Kompetenzteams Oberbergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis wurde – wie man sieht – mit viel Elan und Spannung den Fragen nachgegangen, wie die Fachschaft mit LRS umgeht und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt. Vor den Sommer- und den Herbstferien sollen die anderen beiden Weiterbildungen stattfinden.

LRS
bedeutet Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (laut Erlass über einen Zeitraum von 3 Monaten hinweg beobachtet).
Unterrichtende Lehrkräfte stellen diese bei SuS fest und fördern entsprechend in der Schule. Der Begriff diagnostizieren sollte nicht verwendet werden. Wchtig ist in jedem Fall der Ausschluss organischer Ursachen (Augen/Ohren/Sprechapparat).

Legasthenie
ist eine von der WHO definierte Gesundheitsstörung ICD-10 (=eine medizinische Diagnose). Sie kann genetisch bedingt sein, häufig bei männlichen Kindern/Jugendlichen.
Die Leistungen im Bereich des Lesen und Schreibens liegen deutlich unter dem Niveau eines Kindes, welches aufgrund seines Alters und seiner Intelligenz zu erwarten wären.
Diagnosen stellen nur Fachärzte, Psychologen, sozialpädagogische Zentren oder Förderschullehrer. In solchen Fällen zahlt auch das Jugendamt na
ch Stellung entsprecchender Anträge eine außerschulische Förderung (drohende seelische Behinderung, §35a SGB) und ermöglicht evtl. Hilfe zur Erziehung. Es wird aber in jedem Fall auch eine schulische Förderung erwartet.

Grundsätzlich muss also im schulischen Kontext der Begriff LRS verwendet werden und meint natürlich ein sehr weites Feld, umfasst viele unterschiedliche Schwierigkeiten.