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Sonderseite Coronavirus

Letzte Änderung am Montag, 20. März 2023 um 10:53:13 Uhr.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hier die neuesten Entwicklungen zur Coronapandemie:

Die Maskenpflicht:

Wie Sie vielleicht der Presse schon entnommen haben, hat die Landesregierung NRW beschlossen, die Maskenpflicht ab dem 2. April 2022 entfallen zu lassen. Somit besteht auch in den Innenräumen der Schule keine Pflicht mehr, eine Maske zu tragen.

Die Testungen:
Ab dem 25. April 2022 wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nicht wieder aufgenommen.

Der Distanzunterricht:
Für Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne begeben müssen oder aus anderen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, gibt es die Möglichkeit, online am Unterricht teilzunehmen. Um eine einheitliche Verfahrensweise zu ermöglichen, wurde hierzu folgende Regelung getroffen:

1. Die Online-Zuschaltung ist nur für Schülerinnen und Schüler gedacht, die längerfristig in Quarantäne verbleiben oder aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
2. Im zweiten Fall ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
3. Da die Online-Zuschaltung in der Schule einige Vorbereitungen erfordert, kann diese in der Regel ab dem 3. Tag der Quarantäne oder der Krankheit erfolgen.
4. Die Online-Zuschaltung gilt ausdrücklich nicht für Schülerinnen und Schüler, die unter Schulmüdigkeit leiden und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten.
5. Als oberste Richtlinie gilt nach wie vor die Schulpflicht, die eine Teilnahme am Präsenzunter-richt vorschreibt.
6. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Online-Zuschaltung.

Die Schulleitung

Was muss ich als Erziehungsberechtigte/r tun, wenn mein Kind Symptome einer möglichen COVID-19-Erkrankung aufweist?
Hier dazu der
Leitfaden. [252 KB]