BuT-Sozialarbeit in Bergneustadt
Ab dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für SGB II-Empfänger ist das örtliche Jobcenter, in den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig. Welche Leistungen gibt es? Tagesausflüge und Klassenfahrten Schulbedarf Lernförderung Schülerbeförderung Mittagessen Kultur, Sport und Freizeit
Antragstellung Für die Leistungen ist für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Bei Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug gelten Sonderregelungen.
Hier gibt es die Anträge (PDF), bitte ausdrucken und abgeben:
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